• Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung der Jugend- und Alten­hil­fe, der Kunst und Kul­tur und des Hei­mat­ge­dan­kens mit dem Ziel der Wah­rung und För­de­rung der Inter­es­sen der Hom­ber­ger Bür­ger­schaft, des sozia­len Lebens und der gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lung im Stadt­teil Hom­berg und der Iden­ti­fi­ka­ti­on der Ein­woh­ner mit die­sem Stadtteil.
  • Der Ver­ein ist selbst­los tätig. Er ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke. Er ist unab­hän­gig, über­kon­fes­sio­nell und überparteilich.
  • Der Ver­ein ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke im Sin­ne des Abschnitts „Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke“ der Abga­ben­ord­nung in der jeweils gül­ti­gen Fassung.

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